2.2. Die Vorinstanz führte aus, dass unstrittig sei, dass der Beschuldigte am 19. Juni 2021 um ca. 21.47 Uhr, mit seinem roten Fiat X., mit dem Kontrollschild AG Y. in Baden, zwischen der Kreuzung Güterstrasse-Haselstrasse und der Bahnunterführung Haselstrasse durchgefahren sei. Was die Lärmverursachung anbelangt, könne auf den Polizeirapport vom 3. Juli 2021 der Stadtpolizei Baden abgestellt werden, wonach der Beschuldigte am fraglichen Ort in einem niedrigen Gang in hohe Motordrehzahlen beschleunigt habe, wobei es in der Folge zu Knallgeräuschen gekommen sei, die starke Lärmemissionen verursacht hätten.