anwaltschaft Baden wurde jedoch vom amtlichen Verteidiger ein Aufwand geltend gemacht. Nach dem Gesagten sind sämtliche Aufwendungen bis und mit dem 16. Dezember 2021 zu streichen bzw. es ist eine Kürzung um 9.65 Stunden des Aufwands zuzüglich der Auslagen und Gebühren, welche ebenfalls zu streichen sind, vorzunehmen. Darin enthalten ist auch der geltend gemachte Aufwand für die Eingabe vom 28. Mai 2021, in der die Abschreibung des Gesuchs um Entlassung aus der Sicherheitshaft wegen -6-