Mithin steht fest, dass sie über keinen festen Wohnsitz verfügt und es trotz mehrfacher Aufforderung unterlassen hat, einen solchen bekannt zu geben. Angemeldet ist sie ohnehin nicht mehr. Bereits im Berufungsverfahren SST.2021.81 ist sie trotz öffentlicher Vorladung nicht zur Berufungsverhandlung vom 24. November 2021 erschienen und die von ihr damals angegebenen – stets wechselnden – c/o-Adressen haben sich als falsch oder unzuverlässig erwiesen.