hat oder irgendwo auf der Gasse lebt. Sie wurde deshalb zur Vollstreckung ausländerrechtlicher Massnahmen bzw. einer zuvor im Verfahren SST.2021.81 mit Urteil vom 24. November 2021 für die Dauer von 5 Jahren rechtskräftig angeordneten Landesverweisung sowie zur Verhaftung im Ripol ausgeschrieben.