Gegenstand Gewerbsmässiger Diebstahl -2- Das Obergericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der amtliche Verteidiger der Beschuldigten hat mit Eingabe vom 4. Januar 2022 die Berufung gegen das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 25. Mai 2021, welches am 15. Dezember 2021 bei ihm eingegangen war, erklärt. Darin gab er als Adresse der Beschuldigten Folgendes an: c/o Person C., Adresse S.