7.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem ehemaligen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Stephan Nüesch, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 1'994.45 auszurichten. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 7.3. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Philipp Müller, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 11'476.85 auszurichten.