4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: - 7 Gramm Marihuana - 12 Gramm halluzinogene Pilze (Psilocybin) Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden dem Beschuldigten auf Verlangen herausgegeben: - Nokia Sirocco 8 - externe Festplatte HGST Travelstar 7K 100 Werden die obgenannten Gegenstände nicht innert 2 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.