GA act. 71). Dennoch ist es als positiv zu werten, dass der Beschuldigte sich durch - 35 - seine selbständige Erwerbstätigkeit ohne finanzielle Unterstützung seiner Eltern ein Fachhochschulstudium finanziert. Insgesamt erweist sich damit ein teilbedingter Vollzug der Freiheitsstrafe als angezeigt.