Am 25. Mai 2019 wurde die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten im Zusammenhang mit den Delikten zum Nachteil von A. eröffnet (UA act. 419). Die Zeitspanne zwischen den Einvernahmen des Beschuldigten am 13. August 2019 und am 19. Mai 2020 lässt sich durch die Dauer, welche die Auswertung und Durchsicht der verschiedenen anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Datenträger in Anspruch genommen hat (vgl. UA act. 89), begründen.