sie zu überzeugen, ein Oben-ohne-Bild von ihr zu machen und um danach durch sein forderndes und dominantes Verhalten die weiteren sexuellen Handlungen mit ihr vornehmen zu können. - 32 - Die egoistischen Beweggründe des Beschuldigten sind wiederum neutral und das sehr grosse Mass an Entscheidungsfreiheit verschuldenserhöhend zu gewichten (vgl. E. 7.2).