197 Abs. 1 und Abs. 5 StGB (Anklageziffer 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3), mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 19bis BetmG und – was im Berufungsverfahren unangefochten geblieben ist – wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Atemalkoholkonzentration gemäss Art. 91 Abs. 2 - 29 -