Er verlangte von A., wieder mit ihm auf Snapchat befreundet zu sein und dort seine Anweisungen zu befolgen. Im Gegensatz zu WhatsApp werden auf Snapchat Nachrichten und Fotos nach dem Betrachten sofort gelöscht, weshalb einleuchtet, dass der Beschuldigte seine konkreten Forderungen dort stellen und Fotos und Videos dort austauschen würde. Es erscheint in Anbetracht dieser Nachrichten naheliegend, dass der Beschuldigte danach – wie von A. ausgesagt – auf Snapchat verschiedene Fotos mit sexuellen Inhalten von ihr verlangte und ihr Fotos seines Penis und Videos, die ihn bei der Selbstbefriedigung zeigten, schickte.