A. schrieb ihm darauf, dass sie nicht verstehe, wie er denken könne, dass sie gut auseinandergehen könnten, wenn er ihr Profil «gestalkt» habe und ein Profil gemacht habe, auf dem er Bilder von ihr veröffentlicht habe oder veröffentlichen werde. Der Beschuldigte antwortete darauf: «du wirst schon sehen dass wir gut auseinander gehen werden jedoch momentan solltest du auf das hören was ich dir sage… Sonst könnte es sein dass ich deine Kollegen mit dem Profil anfragen könnte und das würde ja dann Recht schnell die Runde machen, aber das weisst du ja selber» (UA act. 140).