Dass der Beschuldigte A. gedroht hat, ihre intimen Bilder auf Instagram zu veröffentlichen, wird durch ihre gegenseitigen Nachrichten auf WhatsApp bestätigt. A. schrieb dem Beschuldigten am 10. Mai 2019, sie würde das Ganze hinter sich lassen wollen und verabschiedete sich von ihm. Sie schrieb, das einzige, was sie sich wünsche, sei, dass so etwas nie wieder vorkomme (UA act. 137 f.). Der Beschuldigte antwortete darauf, jeder solle seinen einzigen Wunsch bekommen, er wolle daher seinen auch erfüllen und sie sei ebenfalls Teil davon. Sie würden sicherlich im Guten auseinandergehen, doch zu diesem Zeitpunkt noch nicht.