Ihre Freunde hätten dies bemerkt und sie habe ihnen dann gesagt, das Essen habe ihr nicht gut getan, worauf sie nach Hause gefahren worden sei (Videobefragung CD 2, Teil 2, 02:30 ff.). Sie erklärte, wie sie die Fotos gemacht habe (Handy an die Badewanne angelehnt, Timer) und dass sie dazu ins Badezimmer gegangen sei, weil sie sonst bei sich zu Hause nirgends habe abschliessen dürfen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15). Weiter schilderte sie spezielle Einzelheiten und Komplikationen, wie z.B. dass der Beschuldigte ein Foto mit Spucke auf ihrer Brustwarze gewollt habe, allerdings habe man das auf den Fotos nicht wirklich gesehen, weil Spucke durchsichtig ist (UA act.