Er habe jeweils gewollt, dass ihr Gesicht auch auf dem Bild sichtbar sei. Zudem habe sie sich eine Zahnbürste und mehrere Finger anal und vaginal einführen und davon Fotos machen und ihm schicken müssen. Er habe ihr dann auch mehrere Fotos von seinem Penis (insgesamt ca. 4 - 5, UA act. 303) und Videos, auf denen sie gesehen habe, wie er gekommen sei, geschickt, obwohl sie ihm gesagt habe, dass sie das nicht wolle (UA act. 303, 317 ff. bzw. Videobefragung CD 2, Teil 2, 00:10 ff.; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14 ff.).