Dass die Aussagen von A. im Hinblick auf die vaginale und anale Penetration mit dem Finger weniger genau ausfielen, lässt sich ohne Weiteres damit erklären, dass diese Handlungen für sie mit einem grossen Schamgefühl behaftet sind und es ihr unangenehm war, im Detail darüber zu sprechen, was sie selbst auch aussagte (UA act. 313). Anlässlich der Einvernahme vom 26. Juni 2019 zeigte sich dies auch darin, dass ihre Stimme am Ende des Satzes teilweise nach oben ging und sie zwischendurch verlegen auflachte, was auch der bei der Einvernahme anwesenden Psychologin aufgefallen ist (UA act. 329). Der Wahrheitsgehalt ihrer Aussage wird dadurch nicht geschmälert, vielmehr weist ihr Schamgefühl