Sie erklärte nachvollziehbar, wie es ihr nach ihrem anfänglichen Einverständnis für ein Bild zu viel geworden sei, als der Beschuldigte weitere Bilder gemacht habe und sie sich, nachdem der Beschuldigte seinen Penis auf ihr Gesäss gelegt hatte, geschämt habe und nur noch gewollt habe, dass es vorbei sei (UA act. 313). Sie erwähnte nebensächliche Einzelheiten, wie zum Beispiel, dass sie an diesem Tag zufälligerweise die gleiche Hose wie beim letzten Mal und sehr peinliche Unterwäsche angehabt habe und dass der Beschuldigte auf seinem Bett für die Bilder extra die Kissen und die Bettdecke schön drapiert habe (UA act. 313). Erinnerungslücken gesteht sie spontan ein.