oder erzählte von Gewissensbissen, weil sie nicht wirklich mit dem Beschuldigten habe Marihuana rauchen wollen, aber dies nicht ernst gesagt habe (UA act. 312). Sie erklärte nachvollziehbar, wie es ihr nach ihrem anfänglichen Einverständnis für ein Bild zu viel geworden sei, als der Beschuldigte weitere Bilder gemacht habe und sie sich, nachdem der Beschuldigte seinen Penis auf ihr Gesäss gelegt hatte, geschämt habe und nur noch gewollt habe, dass es vorbei sei (UA act. 313).