Für den Erlebnisbezug ihrer Aussagen spricht, dass A. das Kerngeschehen mit einem hohen Detailgrad, unter Wiedergabe von Gesprächen und eigenen mit dem Kerngeschehen zusammenhängenden Gedankengängen schildert. So beschrieb sie zum Beispiel die verschiedenen Posen genau und zeigte diese auf (UA act. 313 bzw. Videobefragung CD 2, Teil 1, 16:40 ff.) oder erzählte von Gewissensbissen, weil sie nicht wirklich mit dem Beschuldigten habe Marihuana rauchen wollen, aber dies nicht ernst gesagt habe (UA act. 312).