Er habe nach der analen Penetration seinen Finger an der Trainerhose abgeputzt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Danach sei die Mutter des Beschuldigten zu seinem Zimmer gekommen und der Beschuldigte habe seine Hose angezogen und sei zu ihr - 21 - gegangen. Sie habe sich dann auch angezogen und habe auf seinem Handy, welches er offen im Zimmer gelassen hatte, gesehen, dass er nicht nur Bilder, sondern auch Videos gemacht habe (UA act. 302, 314; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Auf den Videos seien sein Penis und ihr Gesäss sichtbar gewesen (UA act. 314).