In der ersten Einvernahme vom 25. Mai 2019 sagte sie aus, der Beschuldigte habe zudem seinen Finger anal bei ihr eingeführt, was ihr weh getan habe (UA act. 302). Dies wiederholte sie auch in der Einvernahme vom 26. Juni 2019, berichtete jedoch zusätzlich von einer vaginalen Penetration (UA act. 313). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung wurde sie nur zur vaginalen Penetration befragt und bestätigte diese (GA act. 65). In der Berufungsverhandlung sagte sie aus, der Beschuldigte sei vaginal und anal in sie eingedrungen. Er habe nach der analen Penetration seinen Finger an der Trainerhose abgeputzt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11).