ihre Unterhose nach unten gezogen (UA act. 302, 313; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.). In sämtlichen Einvernahmen schilderte A., der Beschuldigte habe seinen Penis auf ihren Po gelegt bzw. sie habe etwas Klebriges an ihren Po gespürt, was vermutlich sein Penis gewesen sei, und der Beschuldigte habe gesagt, es sei nur für das Bild (GA act. 65; UA act. 302, 313; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). In der ersten Einvernahme vom 25. Mai 2019 sagte sie aus, der Beschuldigte habe zudem seinen Finger anal bei ihr eingeführt, was ihr weh getan habe (UA act. 302).