Anschliessend habe er ihr die Unterhose nach unten gezogen und ihr einen Finger anal und dann auch vaginal eingeführt und seinen Penis auf ihr Gesäss gelegt, wobei er weiterhin Fotos und Videos angefertigt habe (Anklageziffer 3.3 und 4.2.1). Danach habe der Beschuldigte gegen ihren Willen seinen Penis vaginal bei ihr eingeführt und den Geschlechtsverkehr praktiziert, bis er schliesslich auf ihren Po ejakuliert habe. A. habe dies über sich ergehen lassen, weil sie unter einem starken psychischen Druck gestanden habe (Anklageziffer 1).