A. schilderte den Vorfall insgesamt sehr detailliert und gab auch den Inhalt von Gesprächen mit dem Beschuldigten, ihre eigenen Gefühle und Gedankengänge bezüglich einzelner Handlungen sowie in Bezug auf das Kerngeschehen belanglose Nebensächlichkeiten wieder, was ihre Aussage als authentisch und erlebt erscheinen lässt. So schilderte sie beispielsweise, sie habe sich nach dem «Kiffen» ein bisschen «beduselt» gefühlt, sei aber nicht weg gewesen. Ihr Mund sei trocken geworden, weshalb sie etwas habe trinken wollen (UA act. 300; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Danach hätten sie Musik gehört, die ihr nicht gefallen habe, und der Beschuldigte habe ihr erzählt, dass er auch schon