301, 308). Anlässlich der Einvernahme vom 25. Mai 2019 sagte sie aus, sie könne sich nicht mehr genau daran erinnern, wie es dazu gekommen sei, aber der Beschuldigte habe dann mit der Hand auf ihren Oberschenkel und unter ihren Pullover auf die nackte Haut gefasst (UA act. 301). Auch anlässlich der Einvernahme vom 26. Juni 2019 sagte A. aus, sie habe Erinnerungslücken und wisse nicht, wie es angefangen habe, als sie hingesessen seien. Sie glaube, nachher habe er angefangen, sie zu berühren.