3.2. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme der Privatklägerin A. und des Beschuldigten fand am 2. November 2022 statt. Anlässlich der Berufungsverhandlung beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Privatklägerin die Abweisung der Berufung. - 11 - Das Obergericht zieht in Erwägung: