3. 3.1. Mit begründeter Berufungserklärung vom 1. April 2022 beantragte der Beschuldigte, die Dispositivziffern 5.1. und 5.3. seien aufzuheben und die Dispositivziffern 2, 3.1, 3.2, 6.1 und 6.2 wie folgt abzuändern: Der Beschuldigte sei von den Tatvorwürfen der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen Art. 19bis BetmG freizusprechen.