Total CHF 30'515.55 6.2. Dem Beschuldigten werden die Kosten gemäss lit. a bis d, somit der Betrag von CHF 7'395.05, auferlegt. 6.3. Die Gerichtskasse Zurzach wird angewiesen, dem - bis 6. Mai 2021 - amtlichen Verteidiger des Beschuldigten (lic. iur. Stephan Nüesch, Rechtsanwalt, Spreitenbach) dessen richterlich genehmigtes Resthonorar im Betrag von CHF 1'994.45 (inkl. Auslagen und MWST) zu entrichten (Kosten gemäss lit. e).