4.2. Die folgenden Gegenstände werden dem Beschuldigten innert zwei Monaten nach Rechtskraft des Urteils auf erstes Verlangen zurückgegeben: - Nokia Sirocco 8 - externe Festplatte HGST Travelstar 7K 100 5. 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin [A.] eine Genugtuung in Höhe von CHF 8'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Februar 2019 zu bezahlen. 5.2. Die übrigen Forderungen der Zivil- und Strafklägerin werden auf den Zivilweg verwiesen.