Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich und unbefugt Betäubungsmittel für den Eigenkonsum besessen und konsumiert. 11.1 Der Beschuldigte konsumierte an nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten im Zeitraum vom 10. Dezember 2018 bis 13. August 2019 in Q. wissentlich und willentlich eine nicht näher bestimmbare Menge Marihuana. 11.2 Der Beschuldigte konsumierte an nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten im Zeitraum vom 10. Dezember 2018 bis 13. August 2019 in Q. wissentlich und willentlich eine nicht näher bestimmbare Menge halluzinogene Pilze mit dem Wirkstoff Psilocybin.