Die Kupplung des betreffenden Fahrzeuges war bereits vor dem 9. Dezember 2018 kaputt, was dem Beschuldigten, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung zum Automobilfachmann befand, bekannt war, beziehungsweise bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit aufgrund des charakteristischen Geruchs hätte bekannt sein müssen. Der Beschuldigte führte folglich ein Fahrzeug, dass nicht den Vorschriften entsprach, was er zumindest billigend in Kauf nahm. 11. Mehrfache Widerhandlung gegen Art. 19a des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe