9.2 Der Beschuldigte fuhr am 9. Dezember 2018, kurz nach 02:00 Uhr, in Q. beim Kreisverkehr nach der Ausfahrt aus dem Umfahrungstunnel mit dem Personenwagen Toyota Yaris Verso, weiss / AG […] pflichtwidrig unvorsichtig ungebremst auf das Trottoir. 10. Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG i.V.m. Art. 29 SVG i.V.m. Art. 57 Abs. 1 VRV -7- Der Beschuldigte hat ein Fahrzeug geführt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen konnte, dass es den Vorschriften nicht entspricht.