Der Beschuldigte führte am 9. Dezember 2018, um 02:14 Uhr, in R., den Personenwagen Toyota Yaris Verso, weiss / AG […]. Er lenkte das betreffende Fahrzeug, obwohl er vorgängig Alkohol konsumiert hatte und zum Fahrzeitpunkt noch eine minimale Atemalkoholkonzentration von 0.97 mg/l aufwies. Der Beschuldigte wusste aufgrund des Alkoholkonsums um die mangelnde Fahrfähigkeit. Dennoch lenkte er den Personenwagen und nahm damit das Fahren in fahrunfähigem Zustand (unter Alkoholeinfluss) zumindest billigend in Kauf. 7. Fahren ohne Berechtigung