5.2 Am Abend des 22. Dezember 2018 gab der Beschuldigte der Geschädigten, die zum damaligen Zeitpunkt 15 Jahre alt war, in Q. ohne medizinische Indikation wissentlich und willentlich eine unbekannte Menge Marihuana ab. Der Beschuldigte wusste, dass die Geschädigte zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt und damit minderjährig war. -6- 6. Fahren in fahrunfähigem Zustand Der Beschuldigte hat vorsätzlich in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug geführt.