4.2.3. Der Beschuldigte besass zudem seit einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 29. Mai 2019 (Zeitpunkt der Hausdurchsuchung) wissentlich und willentlich auf einer externen Festplatte HGST gespeichert ein Foto (modifiziert am 19.02.2013; 03:23:25 Uhr; 2019_064_04_01.E0), welches das Genitale eines Kindes oder zumindest eines klar minderjährigen Mädchens und einem Penis zeigt, sowie ein weiteres Foto (Beweisnummer 2019_064_04_01.E01), welches das Genitale eines Kindes oder zumindest eines klar minderjährigen Mädchens und zwei Finger zeigt. Die Fotos hatte er im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung jedoch bereits gelöscht.