4.2.2 Der Beschuldigte hat am 13. Mai 2019 wissentlich und willentlich via Snapchat Fotos konsumiert, die mit Fokus auf den Genitalbereich zeigten, wie sich die Geschädigte, die zum damaligen Zeitpunkt 15 Jahre alt war, einen Finger vaginal, drei Finger anal sowie eine Zahnbürste sowohl vaginal, als auch anal einführte. Der Beschuldigte wusste, dass die Geschädigte zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt und damit minderjährig war.