Durch den Versand dieser Fotos und des Videos an die Geschädigte überliess er dieser wissentlich und willentlich pornografisches Material. Da er zudem wusste, dass die Geschädigte zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, zumindest aber damit rechnete, nahm er folglich mindestens billigend in Kauf, dass er die pornografischen Bildaufnahmen einer Person unter 16 Jahren zeigte. -5-