4.1.2 Der Beschuldigte liess der Geschädigten, die zum damaligen Zeitpunkt 15 Jahre alt war, am 13. Mai 2019 von seinem Wohnort an der X-Strasse in Q. aus via Snapchat vier bis fünf Fotos seines Penis sowie ein Video, welches ihn bei der Selbstbefriedigung zeigte, zukommen. Durch den Versand dieser Fotos und des Videos an die Geschädigte überliess er dieser wissentlich und willentlich pornografisches Material.