4.1.1 Der Beschuldigte hat der Geschädigten A., geb. tt.mm.2003, die zum damaligen Zeitpunkt 15 Jahre alt war, an einem nicht näher bestimmbaren Abend im Oktober / November 2018 auf einer Sitzbank bei einer Holzhütte am Waldrand an der Y- Strasse in Q. wissentlich und willentlich japanische Zeichentrickfilme mit pornografischem Inhalt auf seinem Mobiltelefon gezeigt. Der Beschuldigte wusste, dass die Geschädigte zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, rechnete zumindest aber damit, und nahm folglich mindestens billigend in Kauf, dass er die pornografischen Bildaufnahmen einer Person unter 16 Jahren zeigte.