3.4 Der Beschuldigte hat die Geschädigte am 13. Mai 2019 von seinem Wohnort an der X-Strasse in Q. aus via Snapchat aufgefordert, diverse sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, Fotos davon zu erstellen und ihm zukommen zu lassen. So musste die Geschädigte sich einen Finger vaginal, drei Finger anal sowie eine Zahnbürste sowohl vaginal, als auch anal einführen. Indem der Beschuldigte diese Fotos verlangte, verleitete er sie wissentlich und willentlich zur Vornahme von sexuellen Handlungen.