Der Beschuldigte nahm von Herbst 2018 bis Mai 2019 folgende sexuelle Handlungen an der Geschädigten A., geb. tt.mm.2003, vor bzw. bezog diese in sexuelle Handlungen ein. Dies obwohl die Geschädigte zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war. Der Beschuldigte wusste dabei, dass die Geschädigte zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, rechnete zumindest aber damit, und nahm folglich mindestens billigend in Kauf, dass er die entsprechenden sexuellen Handlungen an einer Person unter 16 Jahren vornimmt: