Schliesslich verlangte er Fotos, auf welchen sie sich eine Zahnbürste vaginal und anal einführt. Der Beschuldigte bestand darauf, dass das Gesicht der Geschädigten auf sämtlichen dieser Fotos sichtbar war und abgesehen von dem Ganzkörperfoto sollte die Geschädigte für sämtliche Fotos einen Kamerawinkel wählen, der sie von hinten zeigt. Da der Beschuldigte der Geschädigten bereits am 10. Mai 2019 via Whatsapp mit der Veröffentlichung von intimen Fotos auf Instagram drohte, sollte sie seinen Anweisungen künftig nicht folgen, erstellte die Geschädigte sämtliche der verlangten Fotos und liess diese dem Beschuldigten gleichentags zukommen.