2.2 Am Abend des 13. Mai 2019 forderte der Beschuldigte die Geschädigte von seinem Wohnort an der X-Strasse in Q. aus via Snapchat auf, mehrere Nacktfotos sexueller Natur von sich zu erstellen und ihm zukommen zu lassen. So verlangte er ein Foto, auf welchem sie sich einen Finger vaginal einführt sowie ein Foto, das sie komplett nackt zeigt. Weiter verlangte er ein Foto, auf welchem sie sich drei Finger anal einführt. Schliesslich verlangte er Fotos, auf welchen sie sich eine Zahnbürste vaginal und anal einführt.