Am darauffolgenden Morgen forderte der Beschuldigte die Geschädigte via Snapchat auf, dass sie ihm bis 10:00 Uhr ein Nacktfoto, auf dem auch ihr Gesicht sichtbar sei, zusenden solle. Die Geschädigte kam dieser Aufforderung nach und sendete dem Beschuldigten gleichentags zwei oben-ohne-Fotos. Dies einzig deshalb, weil sie durch die Drohung des Beschuldigten vom Vorabend hinsichtlich der Veröffentlichung der Bilder psychisch unter Druck gesetzt wurde, was dieser durch seine Drohung zumindest billigend in Kauf nahm.