Der der Geschädigten altersmässig und körperlich überlegene Beschuldigte liess sich dadurch allerdings nicht von seinem Vorhaben abbringen und führte seinen Penis nichtsdestotrotz wissentlich und willentlich in die Vagina der Geschädigten ein und praktizierte den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss. Die Beschuldigte liess dies trotz Schmerzen über sich ergehen. Einerseits in der Hoffnung, dass der Beschuldigte sie anschliessend gehen lassen würde.