Der Beschuldigte hat vorsätzlich eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs genötigt, namentlich indem er sie unter psychischen Druck setzte. Der Beschuldigte hat die Geschädigte A., geb. tt.mm.2003, […], am Abend des 22. Dezember 2018 in seinem Schlafzimmer an der X-Strasse in Q. wissentlich und willentlich zur Duldung des Beischlafs genötigt.