1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 27. November 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie, mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 19bis BetmG, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Fahrens ohne Berechtigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln, Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs sowie mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 19a BetmG. Der Sachverhalt gemäss Anklage lautet wie folgt: 1. Vergewaltigung