Es habe sich jedoch herausgestellt, dass es relativ kompliziert und aufwändig gewesen wäre und er auch diverse Sachen hätte Rückbauen müssen, weshalb er den Auftrag nicht erhalten habe (UA BO 4.3 act. 30). Beim zweiten Mal habe ihn die Beschuldigte «zämedschiesse» und ihm gesagt, er solle die Sache in Ordnung bringen, da es überall «hineinseiche» (UA BO 4.3 act. 30). Die Beschuldigte habe sich dabei wohl gedacht, dass er der Spengler gewesen sei, der gepfuscht habe, wobei er und J. sie dann aufgeklärt hätten (UA BO 4.3 act. 30 f.). Er habe an den Fassaden und am Balkon bereits Kalkspuren bzw. Ausblühungen von Kalk gesehen (UA BO 4.3 act. 31).