Der Ehemann der Beschuldigten habe immer wieder gestrichen, da er und die Beschuldigte sehr pingelig seien. Das Haus sei ständig geputzt worden, obwohl sie eine Putzfrau gehabt hätten (UA BO 4.3 act. 70). Sie habe bereits das vorherige Haus der Beschuldigten und ihrem Ehemann verkauft und auch dort sei immer alles ständig geputzt worden und es habe alles wie neu aussehen müssen (UA BO 4.3 act. 70). Die Aussagen der Zeugin I. widersprechen den Aussagen der Beschuldigten im Kerngeschehen nicht. Es wird von ihr auch nicht unterstellt, dass die Beschuldigte von den Konstruktionsmängeln an der Liegenschaft gewusst hätte.